FAQ

Sie finden hier eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände.

Bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte setzen wir nur auf den strengsten, unabhängigen Qualitätsstandard – den Gold Standard.

Dies bedeutet, dass folgende Kriterien erfüllt sind:

• Zusätzlichkeit/Additionalität: Projekt würde ohne die Finanzierung durch CO₂-Zertifikate nicht umgesetzt.

• Dauerhaftigkeit: Eine Mindestdauer ist gewährleistet.

• Keine Doppelzählung: Um den Klimaschutzeffekt direkt messen zu können, ist eine exakte Buchführung über eingesparte Treibhausgasemissionen und stillgelegte Zertifikate zu führen.

• Validierung durch Dritte: Die Projekte werden durch eine dritte Instanz zertifiziert.

Die Projekte reduzieren CO₂-​Emissionen, indem fossile Energiequellen durch erneuerbare Energien ersetzt oder energieeffiziente Technologien gefördert werden. Neben dieser reinen CO₂-​Kompensation bringen die nachhaltigen Projekte immer auch soziale Vorteile für die lokale Bevölkerung. So werden zum Beispiel Arbeitsplätze geschaffen, Infrastrukturen verbessert oder Gesundheitsrisiken vermindert.

Bei der Umsetzung der Klimaschutzprojekte arbeitet unser Partner AQ Green TeC eng mit erfahrenen und unabhängigen Partnern in den jeweiligen Ländern zusammen. Diese lokalen Partner stellen sicher, dass die Projekte vor Ort professionell umgesetzt werden und überprüfen deren Wirkung regelmäßig. Zusätzlich werden die Klimaschutzprojekte jährlich durch eine weitere unabhängige externe Instanz überprüft.

Treibhausgasemissionen hervorgehen, erfolgen aus zwei Gründen fast ausschließlich im Ausland:

  1. Das Kyoto Protokoll, welches den Rahmen für den gesetzlichen und freiwilligen CO₂-Ausgleich liefert, ist bewusst so ausgestaltet, dass Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt werden. Dies ermöglicht diesen Ländern mit Hilfe der geleisteten Zahlungen für die CO₂-Zertifikate durch Auf- und Ausbau regenerativer Energie, sich erst gar nicht in die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu begeben. Ferner erzielt jeder eingesetzte Euro in diesen Ländern eine weitaus höhere Wirkung im Hinblick auf die eingesparte Menge CO₂, da dort bereits einfache Maßnahmen zu deutlichen Verminderungen von CO₂ führen.
  2. Das Problem der doppelten Anrechenbarkeit. Projekte, die CO₂-Zertifikate emittieren, unterliegen internationalen Abkommen, die sicherstellen müssen, dass jede eingesparte Tonne CO₂ nur einmal anrechenbar ist. In Ländern wie Deutschland, die für viele Industriesektoren dem Kyoto Abkommen, also gesetzlichen Verpflichtungen des Emissionshandels unterliegen, ist dies problematisch, wie das folgende Beispiel verdeutlicht:

Wenn eine Windkraftanlage regenerativen Strom in das öffentliche Netz einspeist, welcher in der Menge z.B. der Einsparung von 1 Tonne CO₂ entspricht, kann (unter Annahme eines gleichbleibenden Stromverbrauchs) davon ausgegangen werden, dass ein Betreiber von z.B. Kohlekraftwerken (die dem gesetzlichen Emissionshandel unterliegen) die entsprechende Menge Strom weniger produziert und daher auch entsprechend weniger CO₂ ausstößt. Da beide nun eine CO₂-Einsparung verbuchen könnten, ist in Ländern mit einem gesetzliche verpflichtenden Emissionshandel ein solches Vorgehen per se ausgeschlossen – und damit eben auch Klimaschutzprojekte, die CO₂-Zertifikate emittieren könnten.

Das Pariser Klimaabkommen hat die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen grundlegend verändert. Unter dem zuvor geltenden Kyoto-Protokoll wurde der Großteil der Klimaschutzzertifikate des freiwilligen Kohlenstoffmarkts in Entwicklungs- und Schwellenländern generiert. Neben niedrigeren Kosten hatte die dortige Umsetzung von Klimaschutzprojekten insbesondere den Vorteil, dass aufgrund fehlender nationaler Klimaschutzziele der Gastländer das Risiko der Doppelzählung von Emissionsminderungen nicht gegeben war. Denn unter dem Kyoto-Protokoll besaßen nur Industriestaaten Klimaschutzziele. Dies ändert sich mit dem Pariser Klimaabkommen, das alle Staaten zum Klimaschutz und zur Einreichung maximal ambitionierter nationaler Klimaschutzziele verpflichtet. Mit dieser Änderung trägt nun theoretisch jede Klimaschutzmaßnahme zur Umsetzung der Klimaziele seines Gastgeberlandes bei. Werden nun die von dieser Maßnahme generierten Ausgleichszertifikate z.B. zur Umsetzung eines Klimaschutzziels eines Unternehmens genutzt, kommt es zu einer Doppelzählung von Emissionsminderungen.

Um dies zu verhindern, sollten zukünftig Emissionszertifikate, die auf die eigene Emmissions-Bilanz angerechnet werden, eine Anpassung mit dem Gastland über ein sogenannte Corresponding Adjustment aufweisen. Werden innerhalb einer Klimaschutzstrategie Ziele jenseits der Klimaneutralität angestrebt (wie z.B. das Ziel Netto-Null der Science Based Target Initiative), so können auch Projekte, die kein Corresponding Adjustment führen, als private Finanzierungsbeiträge zum Klimaschutz (sog. Contribution Claims) finanziell gefördert werden.

Derzeit nehmen verschiedene Standards, wie z.B. der Gold Standard, bereits Anpassungen an ihren Zertifizierungen und Registern vor, die diese neuen Regeln widerspiegeln sollen. Auch sind einige Projektentwickler:innen bereits in einen Dialog mit den Gastländern ihrer Projekte getreten und haben bilaterale Abkommen zur Einführung von Corresponding Adjustments getroffen. Der bvdm ist derzeit bestrebt, die Möglichkeiten der sog. Contribution Claims näher auszuleuchten und in Zukunft neben der Kompensation auch attraktive Alternativen aufzuzeigen.